Online-Versorgungsrechner

Mit dem Online-Versorgungsrechner können Sie hier Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe des Ruhegehaltes und einen möglichen Versorgungsabschlag ermitteln.

Hinweis: Die Links (aus diesem Text oder unten über die einzelnen Felder) öffnen jeweils in einem neuen Fenster oder einer neuen Registerkarte in Ihrem Browser. So können Sie im Bedarfsfall zwischen der Berechnung und unseren Hinweisen hin- und herspringen, ohne dass Ihre Daten verloren gehen.

Vorbereitung

Bitte lesen Sie zur Vorbereitung die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Online-Versorgungsrechner.

Weitere Informationen darüber hinaus finden Sie auf den weiteren Seiten des Hilfebereichs oder auf der Website des NLBV.

Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich, wenn Sie vorab die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, wie z. B. Nachweise und Bescheinigungen

  • zum geleisteten Wehr- und/oder Zivildienst,
  • Belege zu Studienzeiten oder anderen anrechenbaren Zeiten und
  • die Ernennungsurkunde(n) zur Beamtin oder zum Beamten,
  • Genehmigungsbescheide zu Zeiten einer Beurlaubung mit oder ohne Fortzahlung der Dienstbezüge oder einer Teilzeitbeschäftigung und Ähnliches.

Stellen Sie nun Ihren bisherigen Lebenslauf zusammen - zum Beispiel anhand unserer Checkliste.

Checkliste Versorgungsrechner „Beruflicher Werdegang“

Die Schlüsselzahlen für die einzelnen Dienstzeiten haben wir im Dienstzeitenschlüsselkatalog für Sie aufgelistet.

Themen im Überblick

Nutzungshinweise

Alles rund um die Bedienung des Versorgungrechners.

Nutzungshinweise

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Informationen zum Versorgungsabschlag.

Rechtliche Grundlagen

Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Versorgungrechner.

Fragen und Antworten

Hilfreiche Links

Direkter Zugriff auf Merkblätter und weiterführende Links.

Hilfreiche Links

Kontakt

Sie haben ein konkretes Anliegen? Nutzen Sie unser Kontaktformular!

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der Berechnung unverbindlich sind und keine Versorgungsauskünfte des NLBV ersetzen.

Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass sich aus den nach Ihren Angaben durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie haben lediglich informativen Charakter und sollen Ihnen als Hilfe für Ihre weiteren persönlichen Planungen dienen.

Die Berechnung erfolgt nach dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) vom 17.11.2011 (Nds. GVBl. S. 422), mit Wirkung vom 1.12.2011 in Kraft getreten
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.4.2013 (Nds. GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 29.1.2025 (GVBl. 2025 Nr. 3)

Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie im niedersächsischen Landesbeamtengesetz.