Linkliste
- Niedersächsisches Landesbeamtengesetz - NBG
- Beamtenstatusgesetz - BeamtStG
- Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz - NBeamtVG
- Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 25. September 2024 (Nds. GVBl. Nr. 83)
- Niedersächsisches Hochschulgesetz - NHG
- Übersicht über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (PDF)
Diese Soll-Stundenzahlübersichten sind nur als unverbindliche Hilfestellung gedacht und dienen der ungefähren Orientierung; verbindlich sind die in Ihrem jeweiligen Teilzeitbescheid angegebenen Soll-Stunden.
Sonstiges:
Berechnung der Nettobezüge:
Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums oder Hotline der niedersächsischen Finanzämter (kostenlose Telefonnummer 0800 – 998 0 997).