Fragen und Antworten

Thema Versorgungsauskunft

Versorgungsauskunft, Ruhestand und Beihilfeansprüche

Hier finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Versorgungsauskunft, Ruhestand und Beihilfeansprüche.

Eine Versorgungsauskunft ist eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand. Sie wird auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Kriterien erteilt.

Eine Versorgungsauskunft ist eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand. Sie wird auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Kriterien erteilt. Sie kann verständlicherweise nur auf Basis der derzeitigen Rechtslage erfolgen. Weitere Informationen haben wir als rechtliche Grundlagen zur Versorgungsauskunft für Sie zusammengefasst.

Auf Anfrage erteilt das Versorgungsreferat Auskunft über die Versorgungsanwartschaften, wenn

  • die Beamtin/der Beamte bereits das 58. Lebensjahr vollendet hat und es bis Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand mehr als 12 Monate dauert. Soweit schon eine Auskunft erteilt wurde, müssen seitdem mindestens 5 Jahre vergangen sein.
  • die Beamtin/der Beamte noch nicht das 58. Lebensjahr vollendet hat, aber Anlass zu der Annahme besteht, dass in nächster Zeit eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bevor steht oder eine begrenzte Dienstfähigkeit vorliegt (Anfrage nur mit Bestätigung der Personaldienststelle).

Die Auskunft steht unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Sach- und Rechtslage sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben.

Mit unserem Online-Versorgungsrechner können Sie selbst errechnen, mit welcher Versorgung sie Stand heute rechnen können.

Dabei handelt es sich um eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand.

Wichtige Hinweise sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Versorgungsrechner und den rechtlichen Grundlagen.

Sie können die zu erwartenden Versorgungsbezüge ganz einfach selbst fiktiv berechnen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Versorgungsrechner.

Bitte beachten Sie, dass Sie aus dieser Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten können.

Informationen zu Ihren Beihilfeansprüchen im Ruhestand können Sie dem Informationsblatt zur Beihilfegewährung für neue VersorgungsempfängerInnen entnehmen.